Beda Venerabilis: De Temporum Ratione

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LIX: Die Luna XIV paschalis

In der sechsten Spalte der Ostertabelle des Beda Venerabilis ist die Luna XIV des ersten Monats verzeichnet.

Der erste Sonntag nach Luna XIV des ersten Monat ist der Tag der Auferstehung des Herrn. Daher zeigt diese Luna XIV eindeutig den Ostersonntag an. Der früheste Termin für diese Luna XIV ist der 21. März, der Tag des Äquinoktiums, der späteste der 18. April, 29 Tage später. Es steht fest, dass Pascha während des ganzen neunzehnjährigen Zyklus nach dem Gesetz innerhalb dieser Grenzen zu liegen hat.

Beda begründet nun noch einmal, warum der Ostersonntag immer in der Zeit Luna XV bis Luna XXI liegen muss:

Würde diese Luna XIV immer auf einem Samstag liegen, so würde der Zeitpunkt unserer Osterfeier sich in nichts von dem Gesetz des Alten Testaments unterscheiden. Denn wir besiegen das geistige Ägypten, wenn wir an Luna XIV gegen Abend nach diesen Vorschriften das Fleisch des unbefleckten Lamms opfern und verspeisen, mit seinem Blute die Türpfosten bestreichen, um den Vernichter in der Taufe zu vertreiben, und die heilige Ostermesse feiern. Bei Anbruch von Luna XV dieses Monats betreten wir dann den ersten Tag der ungesäuerten Brote. Die folgenden sieben Feiertage, vom Morgen des 15. Tages bis zum Abend des 21. Tages, das ist vom Ostersonntag bis zur Oktave des Ostersonntags, würden wir dann mit der gebührenden Verehrung anfüllen. Da nun aber die Luna immer auf einen anderen Wochentag fällt, wir aber andererseits gelehrt wurden, den Osteranfang immer auf Sonntag, den Tag der Auferstehung unseres Erlösers, zu beschränken, kann es geschehen, dass auch einmal der Beginn von Ostern auf den siebten Tag nach dem Beginn der vom Gesetz vorgeschriebenen Zeit der ungesäuerten Brote fällt. Es kann niemals eintreten, dass unsere Osterfeier nicht innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Tage zu liegen kommt, häufig fällt sie (innerhalb eines Zyklus) auf einen jeden dieser Tage.

Dann wendet sich Beda erneut gegen alle, die Ostern nicht in der seiner Meinung nach vorgeschrieben Zeit feiern, sei es, dass sie den Zeitraum von Luna XVI bis Luna XXII für den Ostersonntag vorsehen, wie es alter römischer Brauch war, sei es, dass sie Ostern in der Zeit von Luna XIV bis Luna XX feiern.

Als Kronzeugen führt Beda dann wieder Theophilus, Bischof von Alexandria (385 - 412) ein. Auch dieser richtet sich scharf gegen alle, die einen Irrtum begehen, so Luna XIV auf einen Sonntag fällt. In diesem Fall sei Ostern auf den folgenden Sonntag zu verschieben. Denn das Fasten ist zu brechen am Samstag vor Ostern. Würde Ostern an Luna XIV gefeiert, müsste das Fasten an Luna XIII gebrochen werden. Dies sei weder folgerichtig noch vom Gesetz vorgeschrieben, zumal dann das Licht des Mondes noch nicht voll ist. Man könne aber auch nicht fasten am Ostersonntag, dies sei unschicklich und unerlaubt. Er hält dies für den Brauch der Sekte der Manichäer. [Prologos Theophili, Krusch (1880), S. 220 - 226 ]
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