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N A. B Das türkische Finanzjahr
Der Rumi- oder Maliye- Kalender
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Das türkische Finanzjahr
Zusammenfassung

Der islamischen Zeitrechnung liegt ein reines Mondjahr zugrunde. Da dieses Jahr kürzer ist als ein Sonnenjahr, verschieben sich die Monate regelmässig gegen die Jahreszeiten, eine Verwaltungsbereich, insbesondere für Steuertermine, denkbar ungünstige Regelung. Nach der Eroberung des Byzantinischen Reiches behielt die Finanzverwaltung daher die alten Steuertermine bei, rechnete also intern weiterhin mit dem byzantinischen Kalender. Dieser ist abgesehen von der Verschiebung des Jahresanfangs auf den 1. September identisch mit dem julianischen Kalender. Anstelle der den Türken unbekannten griechischen Monatsnamen griff man auf die im gesamten islamischen Osten weithin bekannten syrisch-babylonischen Bezeichnungen der seleukidischen Zeitrechnung zurück. Auch die Zählung der Jahre wurde geändert. Da die griechische Weltära nicht in Frage kam, nahm man einfach die Jahreszahl des parallel laufenden islamischen Jahres. Die genauen Regelungen sind nicht bekannt.

Im Jahr 1677 wurde diese Praxis der Steuerverwaltung offiziell für verbindlich erklärt. Im Laufe des 18 Jahrhunderts gewann sie immer grössere Bedeutung und drängte den islamischen Kalenders immer mehr in den religiösen Bereich zurück. Man nannte diese Zeitrechnung Rumi-Kalender, nach der osmanischen Bezeichnung für "Rum" für Rom, eigentlich Ostrom, Byzanz, oder auch Maliye-Kalender, Finanzkalender.

Seit diesem Jahr 1677 ist der Rumi-Kalender eindeutig definiert. Jahresanfang ist der 1. März, die Monate stimmen mit denen des julianischen Kalenders überein, auch der Schalttag im Februar. Das Jahr trägt die Jahreszahl desjenigen islamischen Jahres, in das der 1. März fällt. Da nun das islamische Mondjahr rund 11 Tage kürzer ist als das Sonnenjahr des julianischen Kalenders musste alle 33 Jahre eine Jahreszahl übersprungen werden. Diese "nicht vorhandenen" Jahre nannte man Siwischjahre. Nach 1677 war das erste Siwischjahr das Jahr 1210. Der 1. März 1708 (n.Chr.) fiel auf den 20. Dhulhidsche 1119 der islamischen Zeitrechnung. Das an diesem Tag beginnende Rumi-Jahr trug daher die Jahreszahl 1119. Der 1. März des folgenden Jahres entsprach dem 1. Muharram 1721. Ein Jahr 1220 gab es nicht, dieses Jahr war ein Siwischjahr. Die folgenden Siwischjahre waren dann 1154, (1742), 1188 (1775), 1221 (1807) und 1255 (1840).

Das nächste Siwischjahr nach 1255 hätte das Jahr 1288 (1872) sein müssen. Die osmanischen Finanzverwaltung hatte aber bereits Staatsanleihen und Kupons mit dieser Jahreszahl gedruckt. Das wollte und konnte man nicht mehr rückgängig machen, und so beschloss man, von nun ab die Jahre ohne Unterbrechung durchzuzählen.

In mehreren Schritten erfolgte dann die Übernahme des gregorianischen Kalender. Der Jahreskalender wurde 1917 umgestellt. Auf den 15. Schubat 1332 (15. Februar 1917 julianisch) folgte der 1. Mart 1333 (1. März 1917 gregorianisch). Auch den Jahresanfang verlegte man, auf den 31. Kanunuevvel (Dezember) 1333 folgte der 1. Kanunusani (Januar) 1334. Schliesslich wurde 1926 die westliche Jahreszählung übernommen, auf den 31. Dezember 1341 folgte der 1. Januar 1926. Damit war die Übernahme des gregorianischen Kalenders abgeschlossen. Das Wort "gregorianisch" suchte man allerdings zu vermeiden, man nannte den neuen Stil "westlichen Kalender" oder "internationale Zeitrechnung".


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